Als Bauherr ist man ja bekanntlich froh um jede finanzielle Ünterstützung. Um die Umsetzung der Energieeinsparverordung für Bauherren attraktiver zu gestalten, wurden von verschiedensten Stellen finanzielle Anreize geschaffen.
Kein Projekt ist gleich, deshalb lege ich großen Wert auf individuelle kompetente Beratung. Mit dieser Grundsatzeinstellung finde ich auch für Sie die bestmögliche Förderung.
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen einen ersten Überblick über die möglichen Förderungen für Ihre Baumaßnahme.
Stand: 06.01.2023, alle nachfolgenden Angaben ohne Gewähr.
Die beliebte KFW Zuschuss Förderung für Sanierungen wurde kurzfristig eingestellt. Alternativ können Sie jetzt Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit für Wohngebäude (261) finanzieren (ohne Tilgungszuschuss), wenn die energetischen Maßnahmen zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
Auch im Neubau Bereich wurde großzügig der Rotstift angesetzt. So erhalten nur noch Neubauten eine kleine Förderung, wenn eine Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Zusätzliche Voraussetzung: Sie verfügen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon erhalten Sie 5 %, also maximal 6.000 Euro als Tilgungszuschuss.
In der Regel wird dadurch, aus reiner wirtschaftlicher Sicht, eine Neubau Förderung unattraktiv, da die zu erwartenden Zuschüsse, die Kosten der Nachhaltigkeit Zertifizierung übersteigen.
Das Programm "Individueller Sanierungsfahrplan / Vor Ort Beratung" ist für den unentschlossenen Bauherren interessant.
Hierüber erhalten sie eine 80% Förderung für meine Beratungsleistungen.
Im Wesentlichen wird das komplette Gebäude aufgenommen und die ermittelten Energiekennwerte eingegeben. Anhand Ihrem Budget, werden dann entweder einzelne sinnvolle energetische Maßnahmen berechnet oder die Komplettsanierung zu einem energieeffizentem Gebäude empfohlen.
Nachdem der iSFP vorliegt, erhalten Sie als Bonus einen 5% Zuschlag, und somit z.B: 20% anstatt 15% Zuschuss, für Einzelmaßnahmen an Ihrem Gebäude.
Das lohnt sich in den meisten Fällen schon bei der Durchführung einer Einzelmaßnahme!
Das Förderroulette wurde wieder gedreht und somit gelten ab den 01.01.2023 nachfolgende Förderkonditionen für Einzelmaßnahmen an Wohngebäude:
Quelle: BEG: Allgemeines, Richtlinie, Zeitplan, … - Zugriff: 06.01.2021 12:25 Uhr